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Infothek
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der Bürogestaltung
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Belüftung
und Raumklima
Belüftung und Raumklima
Die Raumtemperatur muss während der gesamten
Arbeitszeit mindestens 20 Grad erreichen.
Die maximal zulässige Temperatur in Arbeitsräumen
soll auch bei darüber liegenden Außentemperaturen
26 Grad nicht überschreiten.
Ab einer Außentemperatur von 32 Grad
muss die Lufttemperatur in Arbeitsräumen
stets 6 Grad unter der Außentemperatur
liegen. Die relative Luftfeuchte muss zwischen
40 % und 60 % liegen. Die Zuglufterscheinung
darf bei der Verwendung von raumlufttechnischen
Anlagen eine Luftgeschwindigkeit von 0, 15
m/ s bei 21 Grad nicht überschreiten.
Bei Temperaturen im Arbeitsraum von mehr als
23 Grad ist eine höhere Luftgeschwindigkeit
von jeweils 0, 05 m/ s pro 1 Grad zulässig.
Sonneneinstrahlung ist mittels geeigneter
Licht- und Sonnenschutz- einrichtungen, wie
z.B. außen angebrachter verstellbarer
Jalousien, Schutzfolien, zu verhindern. Bei
der Verwendung von raumlufttechnischen Anlagen
ist eine regelmäßige Wartung nach
Angaben des Herstellers vorzunehmen. Entsprechende
Wartungsprotokolle sind zum Nachweis aufzubewahren.
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