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Arbeitsstättenrichtlinie
Gesetzliche Vorschriften und Grundlagen
Arbeitsstättenrichtlinie
Die Richtlinie 89/ 654/ EWG des Rates vom
30. November 1989 über Mindestvorschriften
für Sicherheit und Gesundheitsschutz
in Arbeitsstätten ist die erste Einzelrichtlinie
im Sinne von Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie
89/ 391/ EWG. Durch diese Richtlinie sollten
Mindestvorschriften festgelegt werden, die die
Verbesserung insbesondere der Arbeitsumwelt
fördern, um die Sicherheit und die Gesundheit
der Arbeitnehmer verstärkt zu schützen.
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