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Arbeitsstättenverordnung
Gesetzliche Vorschriften und Grundlagen
Arbeitsstättenverordnung ( ArbStättV)
Die novellierte Verordnung über Arbeitsstätten
( ArbStättV) ( BGBl. I Nr. 44 24. 8.
2004. 2179) dient der Umsetzung der EG- Einzelrichtlinie
89/ 654/ EWG in deutsches Recht.
Die ArbStättV dient der Sicherheit und
dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten
beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten.
Sie gliedert sich anders als bisher in einen
Vorschriftentext mit allgemeinen und einen
ebenfalls rechtsverbindlichen Anhang mit spezifischen
Anforderungen an Arbeitsstätten.
Bei Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen
müssen deren besondere Belange berücksichtigt
werden, insbesondere durch barrierefreie Gestaltung
des Arbeitsplatzes. Entgegen der bisherigen
Arbeitsstättenverordnung werden keine
Detailregelungen mehr getroffen. So entfallen
z. B. Angaben zu Mindestabmessungen von Arbeitsfläche
und Raumhöhe ebenso wie
Regelungen
zum Lärm.
Weitere Änderungen ergeben sich u. a.
durch die Forderung nach möglichst ausreichendem
Tageslicht, aber auch durch den Wegfall der
Forderung nach Sichtverbindung nach außen.
Beim Einrichten und Betreiben gelten bis auf
Weiteres wie bisher die Arbeitsstättenrichtlinien.
Diese sollen zu einem späteren Zeitpunkt
durch die zukünftigen Regeln für
Arbeitsstätten abgelöst werden,
die zur Zeit aber noch
erarbeitet werden. Hierfür ist ein Zeitraum
von maximal sechs Jahren vorgesehen.
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